Sie erhalten von mir eine Honorarnote entsprechend meiner Leistung(en), die Sie bar oder mittels Überweisung begleichen können. Eine direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist leider nicht
möglich.
Die beglichene Honorarnote können Sie im Anschluss bei Ihrer Krankenversicherung einreichen und bekommen einen Teilbetrag rückerstattet.